Finanzordnung des TC Süd-West Landau

Die Mitgliederversammlung des Tennisclubs Süd-West e.V. Landau hat folgende Finanzordnung beschlossen:

1. Mitgliedsbeitrag

Jahresbeitrag für

  • Erwachsene einzeln 150,00 €
  • Ehepaare 240,00 €
  • Studenten, Schüler, Auszubildende und Wehrpflichtige über 18 Jahre von Mitgliedern 70,00 €
  • Jugendliche von 14 bis 18 Jahren von Mitgliedern 50,00 €
  • Jugendliche bis 14 Jahre von Mitgliedern 30,00 €
  • Studenten, Schüler, Auszubildende und Wehrpflichtige über 18 Jahre von Nichtmitgliedern 100,00 €
  • Jugendliche von 14 bis 18 Jahren von Nichtmitgliedern 70,00 €
  • Jugendliche bis 14 Jahre von Nichtmitgliedern 50,00 €
  • passive Mitglieder 30,00 €
  • Alle Mitglieder sind von der Zahlung einer Aufnahmegebühr befreit.

Der Mitgliedsbeitrag wird erstmals für das Geschäftsjahr erhoben, in dem der Beitritt erfolgt. Er wird in der Regel per Lastschrift vom Konto der Mitglieder eingezogen. Der Fälligkeitszeitpunkt wird vom Haupt- und Finanzausschuss festgesetzt.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung wird ein Säumniszuschlag von 10 % des fälligen Betrages erhoben. Außerdem besteht für säumige Mitglieder kein Anspruch auf die Benutzung der sportlichen Einrichtungen, solange der Beitrag nicht entrichtet ist.
Sofern Mitglieder zusammen mit Nichtmitgliedern die sportlichen Einrichtungen benutzen, muss für die Nichtmitglieder je Stunde eine Gebühr von 10,00€ / Erwachsenem und 2,50 € / Jugendlichem entrichtet werden. Ehemalige Mitglieder können pro Jahr maximal 3 Stunden als Gastspieler spielen.

2. Arbeitsstunden

Zur Unterhaltung und Pflege der Tennisanlage, sowie anderen Arbeiten, sind Arbeitsstunden zu erbringen:

  • Mitglieder von 18 bis 25 Jahre – 4 Arbeitsstunden
  • Mitglieder ab 26 Jahre – 8 Arbeitsstunden
  • Mitglieder ab 70 Jahre – 4 Arbeitsstunden

Mitglieder können für ihre Familienangehörigen die Arbeitsstunden erbringen.
Mitglieder, die die Arbeitsstunden nicht erbringen, sind verpflichtet, je nicht geleistete Arbeitsstunde 13,00 € an den Verein zu zahlen.
In einzelnen Fällen kann der Haupt- und Finanzausschuss abweichend beschließen.
Die Beschäftigung bei den Arbeitsstunden erfolgt nach einem Einsatzplan.